Leinenpflicht für Hunde ab 1. April
Samstag, 1. April 2023

Leinenpflicht für Hunde ab 1. April

Der Frühling hat begonnen, der Vogelgesang wird lauter und die sogenannte Brut- und Setzzeit beginnt. Bodenbrütende Vögel wie Ente, Gans, Rebhuhn, Fasan, Kiebitz und Lerche beginnen ihr Brutgeschäft. Andere Tiere wie Rehe sind hochtragend und haben es schwer, bei Gefahr zu entkommen. Hasen und Wildschweine ziehen bereits ihren Nachwuchs auf. Stöbernde Hunde können die brütenden, aufziehenden oder gebärenden Wildtiere stören und so den Nachwuchs gefährden.

Die Anleinpflicht soll wild lebende Tiere während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit besonders schützen und verhindern, dass sie durch herumstreunende Hunde gestört werden. Die Rechtsgrundlage ist § 33 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaft (NWaldLG).

Die Stadt Meppen bittet daher alle Hundehalterinnen und Hundehalter, die Leinenpflicht in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli einzuhalten und ihre Hunde beim Spazierengehen an der Leine zu führen. Die Anleinpflicht gilt sowohl in Waldgebieten als auch innerhalb bebauter Gebiete. Wenn du deinen Hund ausgiebig laufen lassen möchtest, kannst du den Hundeauslaufplatz auf dem Gelände des ehemaligen Bekleidungsdepots der Bundeswehr, auf der Fläche zwischen der B 402, dem Trainingsgelände des SV Meppen und der Strecke des Emsseitenkanals nutzen.

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